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Due Diligence beim Unternehmensverkauf:

Dos & Don’ts bei der Betriebsprüfung

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Due Diligence – Dos beim Unternehmensverkauf

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Restriktive Zulassung – Nur solvente Interessenten mit klarer Kaufabsicht sollten zur Due Diligence berechtigt werden. LOI (Letter of Intent) oder unverbindliches Angebot sollte bereits vorgängig vorliegen. Der Käufer sollte gewillt sein, das Unternehmen zu kaufen, falls die Betriebsprüfung positiv ausfällt.

Vorbereitung der Dokumente auf Nachfrage – Vorgängige Anfrage beim potentiellen Käufer, was dieser prüfen möchte. Es ist wichtig, bereits vor der Due Diligence abzusprechen, was man in welcher Form zeigen will bzw. kann. Stichwort: Grenzen setzen. Allfällige Unternehmensbewertungen, Inventarlisten oder Verträge sollten in den meisten Fällen pro-aktiv zur Verfügung gestellt werden.

Sich Zeit nehmen und Unterstützung beiziehen – Oftmals ist es sinnvoll, wenn der Interessent im Rahmen einer Due Diligence zunächst die Unterlagen alleine bzw. mit seinen Beratern prüfen kann. Danach empfiehlt sich, eine ausführliche Schlussbesprechung in Form einer Fragerunde. Es ist taktisch sinnvoll, dass beide Seiten ungefähr die gleiche Anzahl an Beratern beiziehen – nicht 4 gegen 1!

Betonung positiver Aspekte – Positive Punkte sollten unbedingt gezielt adressiert und mit ansprechendem Datenmaterial veranschaulicht werden. Die gewählte Verkaufsstrategie sollte so glaubhaft vermittelt werden.

Einsatz Data-Room – Die zu prüfenden Unterlagen lassen sich im Rahmen einer Due Diligence am besten über einen sogenannten Data-Room prüfen. Dies gewährleistet höhere Sicherheiten in puncto Vertraulichkeit und beugt wirkungsvoll dem Datendiebstahl vor.

Due Diligence – Don’ts beim Firmenverkauf

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Salami Taktik – Der Käufer meldet sich alle paar Tage und verlangt nach neuen Unterlagen oder Ergänzung zur Unternehmensbewertung à passives Prozessmanagement.

Kritische Punkte erst in der Due Diligence ansprechen – Es empfiehlt sich, kritische Punkte bereits vor der Due Diligence zu besprechen. Findet die Käuferschaft relevante – bisher nicht ausgesprochene – Risiken, so schalten diese für gewöhnlich in den ultrakritischen „M&A Spürhund-Modus“.

Genervtes Auftreten – Viele Verkäufer empfinden die Due Diligence bzw. die damit einhergehende kritische Durchleuchtung ihres Unternehmens als äusserst unangenehm und agieren aufgrund zu negativer Äusserungen zunehmend genervt. So verständlich dies auch ist, eine positive, hilfsbereite und pragmatische Kommunikation seitens Verkäufer ist Gold wert und hat schon manchen M&A-Deal gerettet.

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