Unternehmensverkauf – wann soll ich meine Mitarbeitenden informieren?
Das Thema Unternehmensverkauf wird in der Schweiz nach wie vor tabuisiert und meist nur hinter verschlossenen Türen im engsten Kreis oder mit Beratern des Vertrauens besprochen. Doch häufig können auch gut ausgebildete Experten aufgrund mangelnder Fallzahlen nur spekulieren, wie sich gewisse M&A Problemstellungen auf den jeweiligen Einzelfall auswirken mögen. Genauso verhält es sich beispielsweise mit dem Thema: Wie reagieren die Mitarbeitenden auf den geplanten Unternehmensverkauf eines kleineren KMU? Klar, ein Mitarbeiter ist ein Individuum und als solches, reagiert jeder Angestellte auf seine ganz persönliche Art und Weise. Jedoch gibt es auch gewisse Verhaltensmuster, die bei einer verfrühten Information der Verkaufsabsicht bei den Mitarbeitenden zu erkennen ist – verständlicherweise zeigen sie nicht immer eine positive Reaktion.
Damit Sie Ihr Unternehmen erfolgreich verkaufen können und die Mitarbeitenden auch nach der Transaktion zufrieden sind, raten wir Ihnen folgendes Vorgehen:
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Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden nicht übereilt: Schon mancher Verkäufer hat seinen Mitarbeitenden bereits im Vorfeld über seine Verkaufsabsichten informiert oder den vermeintlichen Käufer vorgestellt. Kommt es dann nicht zum erhofften Handschlag, so nimmt die Unsicherheit bei den Angestellten meist merklich zu, was eine mögliche Kündigungswelle seitens der Mitarbeitenden zur Folge haben könnte. Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden deshalb am besten erst nach erfolgreich durchgeführtem Vollzug (Closing).
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Vertraulichkeitserklärungen (NDA) einsetzen: Vertraulichkeitserklärungen sind im Rahmen eines Firmenverkaufs eine wichtige Stütze der Diskretion. Oftmals wird deren juristische Wirkung jedoch masslos überschätzt. Konkrete Sanktionen gegen sündige Kaufinteressenten, die z.B. Interna ungeschützt mit Kollegen besprechen, werden in der KMU-M&A Welt nur in den seltensten Fällen erhoben. Deshalb gilt: Vertraulichkeitserklärung anzuwenden ist absolut nötig, vergessen Sie daneben aber den gesunden Menschenverstand nicht und lassen Sie die vertraulichen Informationen nur gezielt an hochqualitative Interessenten zukommen.
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Einsatz anonymisierter Teaser: Die meisten Vermittler und Broker-Unternehmen preisen die zum Verkauf stehenden Unternehmen zunächst in anonymisierter Form an. Häufig endet diese Anonymität jedoch bereits bei einer ersten vagen Nachfrage seitens Käuferschaft. Dieser rasche Kniefall ist in den meisten Fällen absolut unnötig. Häufig könnte man auch weitere Informationen wie z.B. einen gut aufbearbeiteten Two-Pager nachreichen und die Anonymität noch für eine weitere Runde der Käufer-Selektion bestehen lassen.
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Unterstützung von Experten: Arbeiten Sie stets mit professionellen M&A Beratern zusammen und lassen Sie sich das Vorgehen zur Ermittlung von Kaufinteressenten genau erklären. Sollte Ihnen das vorgestellte Giesskannen-Prinzip nicht gerade vertrauenswürdig erscheinen, so hinterfragen Sie kritisch, was im Falle einer Indiskretion passieren würde à Vorsicht ist besser als Nachsicht – dies gilt auch in der M&A-Welt.
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Netzwerk-Ansätze: Sollte die Vertraulichkeit bei Ihnen eine besonders wichtige Stellung einnehmen, so raten wir Ihnen zum Verkauf über Vermittler, welche sich primär auf das eigene Netzwerk und nur sekundär auf Verkaufsplattformen stützen. Bei grösseren M&A Transaktionen entspricht dies ohnehin dem gängigen Standard.
Falls Sie die Mitarbeitenden bereits im Vorfeld eines Firmenverkaufs bereits informiert haben, lässt sich die Situation auch dann noch strategisch geschickt steuern, wenn die negative Reaktion der Mitarbeitenden bereits eingetreten ist. Sollten Sie also in der Not stecken, weil gewisse Mitarbeitende Ihren Verkaufsabsichten nicht positiv gegenüberstehen, ist es an der Zeit zu handeln. Kommunizieren Sie mit Bedacht, gradlinig – aber vor allem ehrlich und nutzen Sie die Herausforderung als Chance zur aktiven Vorbereitung der bevorstehenden Transaktion. Die FTS Strategieberatung nimmt sich diesem Thema gezielt an und zeigt auch dort Lösungen auf, wo Unannehmlichkeiten und Schäden bereits entstanden sind.