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Kann auch die Käuferseite einen Kaufvertrag einreichen?

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Grundsätzlich gilt, wer den Verkaufsprozess im Griff haben will, sollte proaktiv agieren. Die FTS Consulting AG empfiehlt den verkaufenden Unternehmern den Kaufvertrag durch ihre Juristen/Anwälte – d.h. nicht käuferseitig – erstellen zu lassen. Wer den Vertragsentwurf erstellt, ist in der Lage die Struktur zu wählen und kann etwaige Sonderwünsche betreffend dispositiver Gesetzesnormen bereits im Vertragswerk fixieren. Dies ist deshalb entscheidend, weil sich das Schweizerische Obligationenrecht u.a. dadurch kennzeichnet, dass es den Vertragsparteien zuweilen grosse Freiheiten und Spielräume einräumt. So gelten viele Rechtsvorschriften im Rahmen eines Kaufvertrags nur dann, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben (dispositives oder ergänzendes Recht). Sollte die Gegenpartei mit gewissen frei gewählten Bestimmungen nicht einverstanden sein, so muss sie jene Stellen Punkt für Punkt neu ausverhandeln, wobei rasch das Gefühl aufkommt, man betreibe Rosinenpickerei. Ein guter Vertrag sollte stets die Bedürfnisse beider Seiten bzw. Parteien berücksichtigen. Ein neutraler und von objektiver Warte aus betrachtet 100% ausgeglichener Kaufvertrag kann indessen kaum resultieren. Deshalb gilt: Seien Sie proaktiv, führen Sie den Verkaufsprozess und bieten Sie der Gegenpartei an, den Vertrag durch ihre Juristen erstellen zu lassen.

Für Verkäufer ist dieser Ratschlag, unserer Meinung nach, schon fast eine Notwendigkeit. Sollten Sie als Käufer entsprechend im Lead sein wollen und würden Sie deshalb gerne den Vertragsentwurf aus der Juristen-Feder ihrer Seite entspringen sehen wollen, so ist dies grundsätzlich ebenfalls möglich. Wir raten Ihnen hierbei aber Verständnis zu zeigen, falls der Verkäufer diese Schritte gerne selber initiieren möchte.

Besondere Aufmerksamkeit ist in jenen Fällen angebracht, bei welchen das Machtverhältnis oder die Marktmacht sehr ungleich verteilt sind. Z.B. falls ein Grossunternehmen ein kleineres KMU erwerben möchte. In diesen Situationen vermag meist das Grossunternehmen den Prozess zu diktieren. Die Gegenpartei hat oftmals kaum Mitspracherecht. Frei nach dem Motto: Take it or leave it! Auch hier existieren potente Strategien, welche die FTS Consulting AG gerne zur tatkräftigen Unterstützung ihrer Kunden anzuwenden weiss.

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